Ab dem 19. Juni 2026 gelten neue Vorgaben für Webseiten und Onlineshops, über die Verbraucher Verträge online abschließen können. Im Mittelpunkt steht dabei der sogenannte EU-Widerrufsbutton, der Verbrauchern die Ausübung ihres Widerrufsrechts erleichtern soll.

Je nach Art der Webseite und den angebotenen Leistungen kann die neue Regelung dazu führen, dass technische Anpassungen erforderlich werden. Betroffen sind insbesondere Onlineshops sowie Webseiten, auf denen Verträge direkt online abgeschlossen werden können.

Wir haben die Entwicklung frühzeitig verfolgt und technische Anpassungen bei den von uns betreuten Kunden vorgenommen. 

Für Betreiber von Webseiten und Onlineshops, die ihre Seite nicht durch uns betreuen lassen, kann es sinnvoll sein zu prüfen, ob die neuen Anforderungen für das eigene Angebot relevant sind. Gerne unterstützen wir bei der technischen Umsetzung und beraten zu den möglichen Anpassungen auf Ihrer Webseite.

Wichtig: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung. Wir informieren ausschließlich über technische und organisatorische Maßnahmen, die wir im Rahmen unserer Webseitenbetreuung für unsere Kunden umsetzen. Bei rechtlichen Fragestellungen empfehlen wir die Beratung durch einen entsprechend qualifizierten Rechtsanwalt.

Sie haben Fragen zur technischen Umsetzung oder möchten prüfen lassen, ob Ihre Webseite betroffen sein könnte? Sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie dabei, Anpassungen schnell und unkompliziert umzusetzen.

Foto KI-generiert.