
Firmen, Vereine und Selbstständige aufgepasst! 📢 Ab August 2026 gelten neue Vorgaben für bestimmte mit künstlicher Intelligenz erstellte oder veränderte Inhalte. Wer Bilder, Videos oder Audiodateien veröffentlicht, die durch KI erzeugt oder so verändert wurden, dass sie wie echte Aufnahmen wirken könnten, muss diese künftig entsprechend kennzeichnen.
Doch nicht jede Bildbearbeitung ist automatisch betroffen.
✅ Eine klassische Bildbearbeitung, etwa Farbkorrekturen, Retusche oder Schwarz-Weiß-Umwandlungen, fällt in der Regel nicht unter die Kennzeichnungspflicht.
⚠️ Anders sieht es aus, wenn durch KI eine neue Realität geschaffen wird. Wird beispielsweise eine Person in eine Situation versetzt, die nie stattgefunden hat, oder entstehen vollständig künstliche Szenen, kann eine Kennzeichnung erforderlich sein.
Unser Tipp: Wer regelmäßig mit KI arbeitet, sollte seine veröffentlichten Inhalte prüfen und künftig transparent kennzeichnen, wenn dies erforderlich ist, denn die Regel gilt auch rückwirkend. Das bedeutet, bereits gedruckte Flyer oder bereits veröffentlichte Inhalte auf Webseiten oder Social Media müssten ebenfalls korrigiert werden.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei rechtlichen Fragen sollte eine qualifizierte Rechtsberatung eingeholt werden.
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