Barrierefreiheit von Webseiten ab Juni 2025 Pflicht.
Ab Juni 2025 wird es für viele Unternehmen in Deutschland Pflicht: Webseiten müssen barrierefrei sein, um allen Menschen uneingeschränkten Zugang zu ermöglichen. Doch was bedeutet das für Ihr Unternehmen? Welche Anpassungen sind notwendig, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen?
Unsere Agentur hilft Ihnen dabei, Ihre Website rechtzeitig auf die neuen Bestimmungen vorzubereiten. Mit unserer Expertise in Webdesign und Barrierefreiheit sorgen wir dafür, dass Ihre digitale Präsenz für alle Nutzer zugänglich wird – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen.
Bitte beachten Sie: Dieser Text und unsere Dienstleistung ersetzen keine Rechtsberatung. Für alle juristischen Fragen sollten Sie einen im jeweiligen Fachgebiet ausgewiesenen Rechtsbeistand hinzuziehen.
Für wen gelten die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt ab dem 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet viele Unternehmen in Deutschland, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Doch für wen gelten diese Vorgaben genau?
Betroffene Unternehmen und Branchen:
Grundsätzlich sind alle Unternehmen betroffen, die elektronische Dienstleistungen anbieten oder im E-Commerce tätig sind. Dies umfasst eine Vielzahl von Branchen und Geschäftsfeldern, darunter:
Gibt es Ausnahmen?
Ja, es gibt Ausnahmen. Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro haben, sind von den Vorgaben des BFSG ausgenommen. Diese Ausnahme gilt jedoch nur dann, wenn beide Kriterien erfüllt sind. Das bedeutet:
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Beispiel 1
Ein Unternehmen mit 6 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von 1,5 Millionen Euro und einer Jahresbilanzsumme von 1,6 Millionen Euro ist nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet, da es die Kriterien für ein Kleinstunternehmen erfüllt.
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Beispiel 2
Ein Unternehmen mit 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 1,6 Millionen Euro ist hingegen zur Barrierefreiheit verpflichtet, da es das Kriterium der Mitarbeiterzahl überschreitet.
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Beispiel 3
Ein Unternehmen mit 5 Mitarbeitern und einer Jahresbilanzsumme von 3 Millionen Euro muss ebenfalls die Vorgaben erfüllen, da es das Kriterium der Bilanzsumme überschreitet.
Spezielle Anforderungen für bestimmte Dienstleistungen
Das BFSG betrifft nicht nur den klassischen E-Commerce. Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr fallen ebenfalls unter die Regelungen. Das bedeutet, dass auch Websites, die beispielsweise Terminbuchungen ermöglichen oder Kontaktformulare anbieten, barrierefrei gestaltet werden müssen. Ein typisches Beispiel hierfür ist ein Friseursalon, der über seine Webseite nicht nur Haarpflegeprodukte verkauft, sondern auch Online-Terminbuchungen anbietet. Solche Interaktionen mit Verbrauchern werden als „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ betrachtet und unterliegen den Bestimmungen des BFSG.
Gilt das BFSG auch für B2B-Unternehmen?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zielt primär darauf ab, den Zugang zu digitalen Dienstleistungen für Endverbraucher zu verbessern. Aus diesem Grund sind vor allem B2C-Unternehmen betroffen. Für B2B-Unternehmen gelten die Regelungen nur dann, wenn ihre Angebote auch Endverbraucher ansprechen könnten. Wenn also klar ersichtlich ist, dass sich eine Website ausschließlich an Geschäftskunden richtet und keinerlei Dienstleistungen für Endverbraucher anbietet, sind diese Unternehmen in der Regel nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet.
Warum ist Barrierefreiheit wichtig?
In Deutschland leben rund 7,8 Millionen Menschen mit schweren Behinderungen. Diese Gruppe stellt fast 10% der Bevölkerung dar. Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch eine moralische Verpflichtung und ein Wettbewerbsvorteil. Eine barrierefreie Website öffnet Ihre Inhalte einer breiteren Zielgruppe und signalisiert Verantwortungsbewusstsein und Kundenorientierung.
Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?
Barrierefreiheit bedeutet, dass Ihre Website für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen zugänglich ist. Dazu gehören:
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Motorische Einschränkungen
Ermöglichen Sie die Navigation per Tastatur und bieten Sie größere Interaktionselemente.
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Visuelle Einschränkungen
Sorgen Sie für ausreichende Kontraste, skalierbare Schriftgrößen und Alternativtexte für Bilder.
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Auditive Einschränkungen
Bieten Sie Untertitel für Videos und visuelle Hinweise für akustische Signale.
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Kognitive Einschränkungen
Nutzen Sie klare, einfache Sprache und eine strukturierte Navigation.
Unsere Leistungen für eine barrierefreie Website.
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1. Analyse und Beratung
Wir analysieren Ihre aktuelle Website und identifizieren alle Bereiche, die angepasst werden müssen, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen.
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2. Umsetzung von Anpassungen
Unter Berücksichtigung Ihrer Corporate Identity und des bestehenden Designs setzen wir alle erforderlichen Maßnahmen um. Wir optimieren die Zugänglichkeit von Inhalten, Navigation und interaktiven Elementen.
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3. Testing und Zertifizierung
Nach der Implementierung testen wir Ihre Website gründlich und unterstützen Sie bei der Zertifizierung nach den relevanten Standards wie WCAG 2.2 und BITV 2.0.
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4. Schulungen und Support
Wir schulen Ihr Team, damit es die Barrierefreiheit kontinuierlich pflegen kann. Außerdem bieten wir langfristigen Support für zukünftige Updates.
Rechtliche Grundlagen: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in nationales Recht um. Ab Juni 2025 sind viele Unternehmen in Deutschland verpflichtet, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Dazu gehören alle Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen anbieten oder im E-Commerce tätig sind. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind von dieser Regelung ausgenommen.
Ihr nächster Schritt: Handeln Sie jetzt!
Der Stichtag für die Umsetzung rückt näher. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Website barrierefrei zu gestalten und profitieren Sie von einer verbesserten Nutzererfahrung und möglichen SEO-Vorteilen.
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FAQs
Was ist eine barrierefreie Webseite?
Eine Webseite, die für alle Menschen, unabhängig von Einschränkungen, vollständig nutzbar ist.
Bis wann muss meine Webseite barrierefrei sein?
Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle neuen Inhalte barrierefrei sein. Bestehende Inhalte müssen bis Mitte 2030 angepasst werden.
Ist meine Webseite vom BFSG betroffen?
Wenn Ihr Unternehmen im B2C-Bereich tätig ist und über die Webseite Dienstleistungen anbietet oder Produkte verkauft, ist es wahrscheinlich betroffen.